Krankengymnastik gleich Physiotherapie

Grundlage einer jeden krankengymnastischen Behandlung ist ein Rezept des Arztes oder die Diagnose durch einen Sektoralen Heilpraktiker. In diesem wird die Diagnose der Erkrankung vom Arzt gestellt und die entsprechende Therapieform angeordnet. Je nach Erkrankung, Funktionseinschränkung oder Aktivitätseinschränkung des Patienten, z. B.

  • Halswirbelsäulensyndrom
  • Brustwirbelsäulensyndrom
  • Schulter-Arm-Syndrom
  • Lendenwirbelsyndrom oder Bandscheibenvorfall
  • Knochenbrüche
  • Muskelzerrungen/-risse
  • Arthrosen eines Gelenkes
  • Neurologische Erkrankung (M. Parkinson), Schlaganfall
  • Atemwegserkrankungen (chronische Bronchitis)

Die Krankengymnastik darf von jedem Therapeuten ausgeführt werden. Hierbei wird vorwiegend manuell therapiert, d.h. der Therapeut massiert verkürzte Muskeln, nutzt Dehntechniken, Mobilisationstechniken und Kräftigungsübungen. Gegebenenfalls ergänzt man die Behandlung durch natürliche physikalische Reize, wie Strom, Ultraschall, Fangopackung, Heißluft, Eis etc. 

Ziel ist eine koordinierte Muskelaktivität sowie die bewusste Wahrnehmung des Patienten zu schulen und damit seine Funktionsfähigkeit wiederherzustellen oder zu verbessern.  Der Patient lernt den eigenverantwortlichen Umgang mit seinem Körper, und trägt zur Erhaltung bzw. Förderung der Gesundheit und zur Schmerzreduktion aktiv bei.